Hausbesuche
können nur in akuten Fällen nach telefonischer Vereinbarung erfolgen.
Bedenken Sie bitte, dass nur in der Praxis optimale Voraussetzungen zur
Diagnostik gegeben sind (Labor, Ultraschall usw.).
Die Verordnung rezeptpflichtiger Medikamente darf nur nach vorheriger ärztlicher Untersuchung erfolgen.
Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung gehören, dürfen nur auf Rechnung bzw. Privatrezept
erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere Verordnungen für die Haus-
und Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Gutachten und Atteste.
Wartezeiten: der Aufruf aus dem Wartezimmer erfolgt nicht immer in der Reihenfolge des Eintreffens, da bei uns neben Gesprächen verschiedene Untersuchungen und Behandlungen stattfinden, die zu einer geänderten Reihenfolge führen können. Auch kann es zu Wartezeiten kommen, wenn bei anderen Patienten unerwartet längere Gespräche oder Untersuchungen erforderlich sind. Wartezeiten sind daher in einer kinderärztlichen Praxis nicht immer vermeidbar. Für den Fall, dass es mal etwas länger dauert, bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie einmal warten müssen, bedenken Sie bitte auch: die meisten Patienten bekommen noch am selben Tag einen Termin und vielleicht hatte ein Kind ein größeres Problem, das im geplanten Zeitrahmen nicht zu lösen war. Es mag jetzt ärgerlich sein, dass Sie warten müssen. Aber falls Ihr Kind einmal ein unerwartetes größeres Problem hat, möchte ich mir auch die Zeit nehmen können. Dann warten andere…
Bitte bringen Sie Folgendes bei jedem Besuch mit:
• Ein Handtuch oder Wickelunterlage als Unterlage für die Untersuchung Ihres Kindes
• Arzneimittel (oder Beipackzettel), die Ihr Kind einnimmt oder eingenommen hat
• Gelbes Vorsorgeheft
• Impfbuch
• Versichertenkarte